Vereinfacht dargestellt wird die physische Abhängigkeit im Rahmen der ambulanten oder stationären körperlichen Entgiftung, die psychische Abhängigkeit im Rahmen der ambulanten oder stationären Entwöhnung behandelt:
- Identifikation persönlicher suchtbegünstigender Faktoren/Auseinandersetzung mit der eigenen Suchtentstehung (auf Grundlage eines Bio-Psycho-Sozialen Modells)
- Identifikation persönlicher Risikosituationen
- Identifikation der Funktion des Suchtmittels und Erlernen alternativer Strategien
- Identifikation und Umsetzung persönlicher stabilisierender Faktoren
- Erarbeitung eines „Notfallplans“/Erlernen eines effizienten Rückfallmanagements
TOGA (Themenorientierte Gruppe Abstinenz):
Jeden Dienstag, 13.00-14.00 h, Klinikum Wels, Psychiatrische Abteilung B5/Erdgeschoß, Anmeldung: DSA Volker Chmel-Gregora, MSc, Tel.: 07242-415-4600.
TEAM NO MORE:
Jeden Mittwoch, ab 16.00 h, Café „14-1-endlos“, Wels, Kaiser-Josef-Platz 26,
Anmeldung: „Nelly“, Tel.: 0664-2002 184
STABILISIERUNGSGRUPPE, Beratungsstelle bei Alkoholproblemen, Magistrat Wels:
Jeden Dienstag, 18.00-19.30 h, Wels, Dragonerstraße 22, Infos: 07242-61 669
ANONYME ALKOHOLIKER:
Jeden Dienstag, ab 18.00 h, Pfarrheim Hl. Familie/Vogelweide, Wels, Johann-Strauß-Str. 20
Al-ANON (Angehörigengruppe der AA):
Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat, ab 19.00 h, , Pfarrheim Hl. Familie/Vogelweide, Wels, Johann-Strauß-Str. 20
Allgemeines
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben. Die aktuelle, international gültige Ausgabe (engl. revision) ist ICD-10.
Im klinischen Bereich wird in Österreich nach ICD-10 codiert. F10.0 steht für die „Akute Intoxikation durch Alkohol“, F10.1 für den „Schädlichen Gebrauch von Alkohol“ und F10.2 für die „Alkoholabhängigkeit“ (vgl. Dilling 2005: 90-93).
F10.2 Alkoholabhängigkeit
„Die Kategorie für Alkoholabhängigkeit >F10.2< ergibt sich hier aus dem Buchstaben >F< für >Psychische und Verhaltensstörungen<, der 2. Stelle >1< für >durch psychotrope Substanzen verursacht<, der 3. Stelle >0< für >durch Alkohol< und der 4. Stelle für >Abhängigkeitssyndrom<.“
„Die sichere Diagnose >Alkoholabhängigkeit< sollte nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren:
- Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren.
- Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
- Ein körperliches Entzugssyndrom (siehe F1x.3 und F1x.4) bei Beendigung oder Reduktion des Konsums, nachgewiesen durch die substanzspezifischen Entzugssymptome oder durch die Aufnahme der gleichen oder einer nahe verwandten Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
- Nachweis einer Toleranz. Um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichte Wirkung der psychotropen Substanz hervorzurufen, sind zunehmend höhere Dosen erforderlich (eindeutige Beispiele hierfür sind die Tagesdosen von Alkoholikern und Opiatabhängigen, die bei Konsumenten ohne Toleranzentwicklung zu einer schweren Beeinträchtigung oder sogar zum Tode führen würden).
- Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen.
- Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen, wie z. B. Leberschädigung durch exzessives Trinken, depressive Verstimmungen infolge starken Substanzkonsums oder drogenbedingte Verschlechterung kognitiver Funktionen. Es sollte dabei festgestellt werden, dass der Konsument sich tatsächlich über Art und Ausmaß der schädlichen Folgen im Klaren war oder dass zumindest davon auszugehen ist.“ (Dilling 2005: 92-93)
Konzept der Motivierenden Gesprächsführung (MG) beschreibt den Veränderungsprozess in drei Stufen. Im ersten Schritt geht es darum zu klären, ob die Person die Absicht zur Veränderung hat. Dies ist nur gegeben, wenn aus Sicht von Patientin oder Patient ausreichend Diskrepanz vorliegt zwischen Ist- und Soll-Zustand (die persönlichen Ziele und Werte für die Zukunft). Befindet sich eine Person in diesem Stadium, so ist es die Aufgabe des Beraters und der Beraterin, ausreichend Diskrepanz zu erzeugen, soll eine Veränderung angeregt werden.
Hat eine Person nun die Absicht zur Veränderung, so muss sie im zweiten Schritt auch die Fähigkeit dazu besitzen. D. h. es muss ihr ein allgemeiner Lösungsweg bekannt sein, der funktionieren wird (z. B.: Wie und wo komme ich zu einem Entzugsbett und zu einem Therapieplatz, wie läuft die Finanzierung der Entwöhnung, etc.) und sie muss auch selber daran glauben, diesen Lösungsweg umsetzen zu können (Selbstwirksamkeit).
Sind Absicht und Fähigkeit vorhanden, braucht es schließlich noch die augenblickliche Bereitschaft zur Veränderung. Die Person hat die Absicht, sich vom Ist-Zustand Richtung Soll-Zustand zu verändern und sie weiß auch, auf welchem Weg sie dies erreichen kann. Nun stellt sich noch die Frage nach der relativen Priorität. Ist die gewünschte Veränderung so wichtig, dass sie jetzt eingeleitet wird, oder lässt sie sich noch etwas aufschieben, da im Moment andere Dinge höhere Priorität haben (vgl. Miller 2009: 27-29)?
Die positive Bewältigung aller drei Motivationsstufen (dies muss nicht immer bewusst und geplant ablaufen!) gilt als Voraussetzung für eine mögliche Veränderung.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Veränderung ein natürlicher Prozess ist, der tagtäglich (auch) ohne therapeutisches/beraterisches Zutun abläuft (vgl. Miller 2009: 26). Ansonsten könnte beispielsweise kein Mensch ohne professionelle Unterstützung das Rauchen aufgeben oder bewusst Gewicht abnehmen. Trotzdem kann angenommen werden, dass es Rahmenbedingungen gibt, die einen Veränderungsprozess fördern können, und genau hier setzt MG an.
Auf Grundlage einer geistigen Grundhaltung der Partnerschaftlichkeit (möglichst kein autoritäres Gefälle), der Evokation (Einsicht soll nicht vermittelt, sondern hervorgelockt werden) und der Autonomie (ob, wie weit und wie schnell Veränderung stattfindet, liegt im Selbstbestimmungsbereich der Person) orientiert sich MG an vier Grundprinzipien (vgl. Miller 2009: 53-64):
1.1.1 Empathischer Stil
Auch wenn die Beraterin und der Berater die Meinung der Patientin und des Patienten (einmal) nicht teilen können, wird durch aktives Zuhören versucht, die Sichtweise des Gegenüber zu verstehen ohne sie zu bewerten. „Paradoxerweise scheint gerade diese Einstellung, Menschen so zu akzeptieren wie sie sind, ihnen die Freiheit zu gewähren, sich zu verändern, …“. (Miller 2009: 58)
1.1.2 Diskrepanz entwickeln
Wie bereits kurz angeschnitten, ist eine Voraussetzung für Veränderung eine wahrgenommene Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand. Nach dem Motto: „Warum soll ich mich verändern, wenn ich zufrieden bin mit dem Status Quo?“
Trotz der beschriebenen empathischen Grundhaltung handelt es sich bei MG ganz klar um eine direktive Technik, welche nicht immer ohne ethische Wertungen auskommt. Empathie bedeutet nicht, tatenlos zu akzeptieren, dass ein Mensch durch seine Opiatabhängigkeit alles verloren hat und seine Gesundheit und sein Leben aufs Spiel setzt.
Wird bei der Patientin oder beim Patient eine Diskrepanz zwischen dem Ist-Zustand und den persönlichen Zielen für die Zukunft wahrgenommen, so wird mittels MG versucht, diese Diskrepanz zu verstärken, mit dem Ziel der Ambivalenzauflösung, sodass Veränderung stattfinden kann (vgl. Miller 2009: 59-61).
1.1.3 Widerstand umlenken
Nimmt man in der Beratung Widerstand seitens der Patientin oder des Patienten wahr, so ist es einerseits wichtig zu wissen, dass dies eine mögliche und völlig normale Reaktion in einer zwischenmenschlichen Beziehung ist, andererseits ist es aber auch wichtig, adäquat darauf zu reagieren, da Widerstand ansonsten eine Entfernung von Veränderung darstellen und das Ausmaß des Widerstands durch die Art und Weise der Intervention in beide Richtungen stark beeinflusst werden kann.
Wichtige Grundpfeiler und Techniken im Umgang mit Widerstand sind (vgl. Miller 2009: 139-154):
- Es wird davon ausgegangen, dass die Person grundsätzlich selber die Kompetenz besitzt, Lösungsstrategien zu erarbeiten.
- Nimmt man in der Beratung Widerstand wahr, ist darauf zu achten, nicht seinerseits auch mit Widerstand zu reagieren, da dies jede Veränderung nur unwahrscheinlicher machen würde.
- Nachdem Widerstand erkannt worden ist, sollte dies unbedingt angesprochen werden.
- Es muss anerkannt und verbal reflektiert werden, dass das Gegenüber anderer Meinung ist.
- Wird der Widerstand zu stark, blockiert er jede Veränderung. In diesem Fall ist es sinnvoll, das aktuell zu heikle Thema ruhen zu lassen und den Fokus auf einen anderen Bereich zu richten, der im Moment leichter zu bearbeiten ist.
- Es soll rückgemeldet werden, dass man die Schwierigkeiten der Person erkennt und anerkennt. Dabei wird die Situation aber aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, indem die Aussage der Patientin oder des Patienten umformuliert wird:
„KLIENTIN: Mein Mann geht mir auf die Nerven mit seinen dauernden Erinnerungen, meine Medikamente zu nehmen. Dauernd erinnert er mich daran, mein Insulin zu nehmen und aufzupassen, was ich esse.
THERAPEUT: Das hört sich so an, als ob ihm viel an Ihnen liegt und er sich Sorgen um Sie macht. Er scheint es aber in einer Weise auszudrücken, die Sie verärgert und vielleicht können wir ihm helfen, eine bessere Weise zu finden, um Ihnen zu zeigen, dass er Sie liebt und sich Sorgen um Sie macht.“ (Miller 2009: 148)
Dies ermöglicht der Person ggf. eine neue Interpretation der eigenen Wahrnehmung.
- Widerstand tritt häufig auf, wenn Patientinnen und Patienten den Eindruck bekommen, ihre Wahlfreiheit sei bedroht. Umso wichtiger ist es zu betonen, dass letztendlich nur die Person selber bestimmt, was geschieht und was nicht.
Anfügen möchte ich an dieser Stelle noch eine persönliche klinische Erfahrung: Genauso wichtig wie das Anerkennen der Wahlfreiheit ist es, auch die Anzahl der Wahlmöglichkeiten möglichst breit zu gestalten. Will man eine Patientin oder einen Patienten zu einer Anschlussbehandlung motivieren, so ist man gut beraten, zumindestens zwei bis drei Einrichtungen zur Auswahl anzubieten.
- Argumentiert eine Person massiv gegen eine Veränderung, so ist es eine Möglichkeit, sich auch auf die Seite der Gegenargumente zu stellen und diese ggf. sogar zu verstärken. Dieses Vorgehen folgt der Annahme, dass eine Einseitigkeit bei der Beraterin und beim Berater (Argumente pro Veränderung) auch zur Einseitigkeit bei der Patientin und beim Patienten führen (Argumente contra Veränderung).
1.1.4 Selbstwirksamkeit fördern
Um eine Veränderung erfolgreich umsetzen zu können, muss die Person selber davon überzeugt sein, dass sie die Aufgabe ausführen und erfolgreich abschließen kann. „Das allgemeine Ziel der motivierenden Gesprächsführung ist eine Stärkung des (Selbst-)Vertrauens des Klienten in seine Fähigkeit, mit Schwierigkeiten umzugehen und eine Veränderung erfolgreich umzusetzen.“ (Miller 2009: 64)
Besonders praxisanleitend präsentiert sich die „Lesch Alcoholism Typology“ (vgl. Lesch 2009: 63-81), weil sie einerseits die der Alkoholabhängigkeit zu Grunde liegende Erkrankung in den Fokus rückt und des Weiteren praktisch umsetzbare Empfehlungen für die Behandlungsvereinbarung (Therapieziel), die Motivationsarbeit, die psychosoziale Therapie und (ärztlicherseits) für die medikamentöse Rückfallprophylaxe bietet.
Lesch unterteilt vier Typen von alkoholabhängigen Patientinnen und Patienten. Bei Typ I, dem sog. „Allergiemodell“, wird davon ausgegangen, dass eine biologische Vulnerabilität besteht, sodass Betroffene sehr rasch sehr ausgeprägte Entzugssymptome entwickeln und versuchen, diese selber mit Alkohol zu mindern.
Bei Typ II wird eine ängstliche Basisstörung angenommen, bei Typ III eine Depressive Störung, und wiederrum versuchen Patientinnen und Patienten die jeweiligen Symptome (Ängstlichkeit, Affektlabilität, Schlafstörungen, Stimmungsverschlechterung, verminderter Antrieb, etc.) selber mit Alkohol zu „behandeln“.
Schließlich geht Lesch bei Typ IV von einer cerebralen Schädigung vor Beendigung der Hirnentwicklung (vor dem 14. Lebensjahr) aus, beispielsweise durch eine Gehirnhautentzündung oder ein Schädelhirntrauma. Die daraus resultierende kognitive Leistungsreduktion hat zur Folge, dass Betroffene dem sozialen Trinkdruck unserer Gesellschaft nicht standhalten können.